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   OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09   

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https://dejure.org/2009,25199
OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09 (https://dejure.org/2009,25199)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09.12.2009 - 7 U 949/09 (https://dejure.org/2009,25199)
OLG Dresden, Entscheidung vom 09. Dezember 2009 - 7 U 949/09 (https://dejure.org/2009,25199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verkehrsunfall: Beweislage bei gemeinsamem "Unfallbericht"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs des fließenden Verkehrs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt herausfahrenden, an der Sichtlinie anhaltenden Fahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislage bei gemeinsamem Unfallbericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 256
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 22.05.1980 - 18 U 22/80
    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09
    Nachdem ein grobes Verschulden auf Seiten des Beklagten zu 1) mangels Nachweis der Einzelheiten des Unfallherganges nicht als bewiesen anzusehen ist, ist von einem Zurücktreten der Betriebsgefahr des Klägerfahrzeuges vorliegend nicht auszugehen (siehe auch OLG Köln, VersR 1981, 340).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09
    b) Die vom Kläger geltend gemachten Sachverständigenkosten in Höhe von 774, 53 EUR sind unter Berücksichtigung der Entscheidung des BGH vom 23.01.2007 (NJW 2007, 1450) und den Feststellungen des Sachverständigen in dem erstinstanzlich eingeholten Gutachten nicht zu beanstanden.
  • OLG Bamberg, 13.05.1986 - 5 U 219/85

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall wegen Nichtbeachtens einer

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09
    Denn die Notwendigkeit, die sein Prozessbegehren tragenden Behauptungen zu beweisen, trifft ihn erst dann, wenn dem Erklärenden der Nachweis der Unrichtigkeit des Anerkannten gelingt (vgl. nur BGH, NJW 1984, 799; OLG Bamberg, VersR 1987, 1246).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09
    Die Unterbrechung des vorliegenden Verfahrens gegen den Beklagten zu 1) wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 240 ZPO) berührt das Verfahren gegen die Beklagte zu 2) nicht, sondern dieses konnte durch Teilurteil abgeschlossen werden (vgl. nur BGH, NJW-RR 2003, 1002).
  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Dresden, 09.12.2009 - 7 U 949/09
    Denn die Notwendigkeit, die sein Prozessbegehren tragenden Behauptungen zu beweisen, trifft ihn erst dann, wenn dem Erklärenden der Nachweis der Unrichtigkeit des Anerkannten gelingt (vgl. nur BGH, NJW 1984, 799; OLG Bamberg, VersR 1987, 1246).
  • LG Düsseldorf, 28.02.2014 - 6 O 217/11

    Anerkennung einer abstrakten Nutzungsausfallentschädigung für gewerblich

    Eine Beweislastumkehr dergestalt, dass den Erklärenden die Beweislast für die Unrichtigkeit des Anerkannten trifft, kommt nur bei einem von beiden Unfallbeteiligten unterschriebenen Unfallbericht in Betracht (OLG Dresden, Teilurteil vom 09.12.2009 - 7 U 949/09, BeckRS 2010, 12329).

    Eine Beweislastumkehr dergestalt, dass den Erklärenden die Beweislast für die Unrichtigkeit des Anerkannten trifft, kommt nur bei einem von beiden Unfallbeteiligten unterschriebenen Unfallbericht in Betracht (OLG Dresden, Teilurteil vom 09.12.2009 - 7 U 949/09, BeckRS 2010, 12329).

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